Text von Dienstag, 18. Mai 2004
ADG-Entwurf: Benachteiligungsverbot kommt | ||
Marburg * (fjh/pm)
"Dies ist ein Durchbruch", kommentierte Robert Antretter am Dienstag (18. Mai) in Marburg die Entscheidung der Bundesregierung für ein Antidiskriminierungsgesetz. Gemeinsam mit dem Präsidenten des Sozialverbands VdK Deutschland ging der Bundesvorsitzende der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung (BVLH) deswegen an die Öffentlichkeit. Nach monatelangen Verhandlungen, die teilweise äußerst zähflüssig verlaufen sind, hat sich die Bundesregierung entschlossen, noch in diesem Jahr den Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Diskriminierungen vorzulegen. Der jetzt bekannt gewordene Gesetzentwurf befindet sich zwar noch im Abstimmungsverfahren zwischen Bundesjustizministerium und Bundesfamilienministerium; doch es zeichnet sich ab, dass der geplante Gesetzestext nicht nur vor Benachteiligungen aufgrund von Rasse oder ethnischer Herkunft, sondern auch vor Diskriminierungen wegen einer Behinderung schützen soll. "Seit fast sechs Jahren kämpfen wir darum, dass Menschen mit Behinderung im Bereich des Zivilrechts nicht länger benachteiligt werden dürfen", erklärte VDK-Präsident Walter Hirlinger. "Mehrfach haben wir darauf hingewiesen, dass gerade geistig behinderten Menschen immer wieder die Aufnahme in Hotels, das Betreten von Gaststätten und der Abschluss von Haftpflichtversicherungen, Unfallversicherungen und so weiter verweigert wird, und die betroffenen Menschen kaum eine Handhabe besitzen, sich vor einem Zivilgericht zur Wehr zu setzen!" Das Bürgerliche Recht soll jetzt so geändert werden, dass Verträge für unzulässig erklärt werden, die Menschen aus Gründen der Rasse, ethnischer Herkunft oder wegen einer Behinderung benachteiligen. Dies ist der rechtliche Grundsatz, von dem es allerdings auch zulässige Abweichungen geben soll. "Da wird man genau hinschauen müssen", erklärten die beiden Verbandsvorsitzenden. "Wir müssen darauf drängen, dass das Gesetz wasserdicht gestaltet wird. Dazu müssen wir die Vorlage abwarten, die dem Bundeskabinett zur endgültigen Entscheidung vorgelegt wird." | ||
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