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Text von Donnerstag, 26. Februar 2004


 
Seniorenbeirat: Alte und Kranke werden gebeutelt
  Marburg * (sts)
Ein Vortrag von Hans-Konrad Wagner von der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) Marburg zu den Auswirkungen der Gesundheitsreform stand im Mittelpunkt der Sitzung des Seniorenbeirats . Das Gremium wählte am Mittwoch (25. Februar) im Alten- und Pflegeheim St. Elisabeth aber auch den Vorsitzenden und seine Stellvertreterin. Ohne Gegenstimmen wurden Konrad Weihershäuser und Inge Habel wiedergewählt.
Weitaus größeres Diskussionspotential boten aber Wagners Ausführungen. Zwar sei "viel Ärger über die Reform bereits verpufft", doch über zahlreiche Aspekte des Gesetzes herrschte nach wie vor Unverständnis. So werden zur Zeit Fahrtkosten nur zu stationären-, nicht aber zu ambulanten Behandlungen, von der Krankenkasse übernommen. Ausnahmen bestehen nur für Dialyse-Patienten, Chemo- und Strahlenbehandlungen sowie für Schwerbehinderte. Laut Wagner würde noch über weitere Ausnahmeregelungen verhandelt.
Als besonders heikel erwies sich der Nachweis über die Erreichung der Höchstgrenze an Zuzahlungen. Das Gesetz sieht eine Befreiung von diesen Zuzahlungen vor, sobald die Summe über zwei Prozent des jährlichen Bruttoeinkommens des Betreffenden liegt. Für Schwerbehinderte und chronisch Kranke liegt die Grenze bei einem Prozent.
Wagner machte deutlich, dass es nicht genüge nur die Quittungen für Medikamentenzuzahlungen aufzuheben, sondern sie müßten auch dem Betreffenden eindeutig zugeordnet werden können. Den Mitgliedern des Seniorenbeirats schien es für ältere Menschen ohne Hilfe unmöglich, die nötigen, höchst komplizierten Berechnungen selbst durchzuführen. Zumal Zahlungen für nicht verschreibungsfähige Medikamente auch nicht hinzugerechnet werden dürfen.
Auf die Frage, ob die Krankenkassen diesen Menschen eine Hilfestellung bieten könnten, mußte Wagner mit einm klaren "Nein" antworten. Er machte den Vorschlag, dass Patienten, die absehbar ihre Höchstgrenze erreichen würden, gleich zu Beginn des Kalenderjahres ihren individuellen Zuzahlungsbeitrag an die Krankenkasse leisten könnten, um sofort befreit zu werden.
"Das lästige Quittungen sammeln für den Patienten, genauso wie der gewaltige Verwaltungsaufwand für die Krankenkassen, könnten vermieden werden", so der Experte. Eine solche Regelung sieht das Gesetz bisher jedoch nicht vor. Alte und kranke Menschen wären in erster Linie durch die neuen gesetzlichen Regelungen betroffen. Hilfestellungen gebe es so gut wie keine, war die einhellige Meinung im Seniorenbeirat.
 
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