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Text von Samstag, 21. Februar 2004


 
Bindehautentzündung: Kein Grund zur Beunruhigung
  Marburg * (FJH/pm)
Keinen Grund zur Beunruhigung der Zivilbevölkerung im Landkreis sieht Kreisbeigeordneter Dr. Karsten McGovern wegen der epidemischen Bindehautentzündung. In seiner Funktion als Gesundheitsdezernent des Landkreises Marburg-Biedenkopf hat er am Freitag (20. Februar) darauf aufmerksam gemacht, dass im Zusammenhang mit der epidemischen Bindehautentzündung in drei Kasernen im Landkreis für die Zivilbevölkerung derzeit kein Grund zur Beunruhigung bestehe.
"Die Verdachtsfälle auf diese Form der Bindehautentzündung bei der Zivilbevölkerung haben sich nach weiteren virologischen Untersuchungen bislang allesamt nicht bestätigt. Es sind dem Gesundheitsamt bislang auch keine weiteren Verdachtsfälle aus der Zivilbevölkerung bekannt", erklärte McGovern. Das seien beruhigende Informationen, die vielleicht darauf schließen lassen, dass die daran erkrankten und nach Hause geschickten Soldaten die Hygienehinweise streng beachten.
Gleichzeitig wies er darauf hin, dass er keine weiteren Angaben zu den an der Bindehautentzündung erkrankten Bundeswehrsoldaten machen könne. Diese Auskünfte erteile die Bundeswehr.
Bei einer epidemischen Bindehautentzündung handelt es sich um eine hochgradig ansteckende, virale Infektionskrankheit der Binde- und Hornhaut eines oder beider Augen. Die Krankheit wird durch Schmierinfektion der Augenflüssigkeit von Mensch zu Mensch übertragen. In der Regel bricht die Erkrankung 5 bis 12 Tage nach der Ansteckung aus. Krankheitssymptome sind Rötung eines oder beider Augen, Schwellung der Lider, Fremdkörpergefühl, Lichtscheu, Juckreiz und Tränenfluss.
Nach zwei bis vier Wochen klingen die Symptome ab, es erfolgt eine vollständige Ausheilung. Eine spezifische Therapie steht nicht zur Verfügung, so dass nur symptomatisch behandelt werden kann.
Eine Impfung ist nicht möglich. Ansteckungsgefahr besteht während der ersten 10 bis 14 Tage der Erkrankung.
Nach Auskunft des Fachbereichs Gesundheit der Kreisverwaltung soll streng darauf geachtet werden, dass erkrankte Personen eigene Handtücher und andere Hygieneartikel wie Waschlappen benutzen. Erkrankte sollen sich nach jedem Augenkontakt die Hände mit einem Händedesinfektionsmittel desinfizieren, um die Krankheitserreger nicht weiter zu verschmieren. Gegenstände wie Türgriffe oder Waschbeckenarmaturen können mit einem Desinfektionsmittel gereinigt werden.
Personen mit diesen Krankheitssymptomen sollten sich unverzüglich an ihren Hausarzt wenden und an einen Augenarzt überweisen lassen.
 
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