Text von Mittwoch, 21. July 2004
Riesen-Razzia: Aktion wegen verbotenem Glücksspiel | ||
Marburg * (fjh/pm)
Auf Anordnung der Staatsanwaltschaften Marburg und Kassel haben Polizeibeamte am Abend des Mittwochs (21. Juli) Spielotheken und Wohnungen im Bereich Mittel-, Nord- und Osthessen durchsucht. Aufgrund polizeilicher Ermittlungen besteht der Verdacht, dass in zahlreichen Spielotheken elektronische Roulette-Automaten stehen, die als Unterhaltungsspiele ohne Gewinnmöglichkeit konzessioniert sind, aber zu Glücksspielen mit Gewinnmöglichkeit genutzt werden. Beim legalen Spiel mit derartigen Automaten kann der Spieler keinen materiellen Gewinn erzielen. Dem entgegen sollen die Spielhallenbetreiber den Spielern die Möglichkeit von Gewinnen gegeben haben. Die Auszahlung erfolgte offenbar zum Teil in Form von Bargeld in erheblicher Höhe. Insgesamt wurden in den Bereichen der Polizeipräsidien Nord-, Ost- und Mittelhessen zeitgleich 34 Wohnungen, und Spielhallen durchsucht. Die Schwerpunkte der Durchsuchungen lagen in Marburg, Stadtallendorf, Dautphetal, Biedenkopf, Gladenbach und Cölbe. In Nordhessen waren Korbach, Frankenberg, Felsberg, Treysa und Melsungen Durchsuchungsorte. Tatverdächtig sind insgesamt 15 Männer im Alter zwischen 26 und 67 Jahren. Neben rund 200 Polizeivollzugsbeamten waren Mitarbeiter der Staatsanwaltschaften, der Steuerfahndung und der Ordnungsbehörden im Einsatz. Mit ersten Ergebnissen der Durchsuchungen rechnet Polizeipressesprecher Kai - Uwe Spanka in den nächsten Tagen, nach Auswertung der sichergestellten Gegenstände. Die erste Bestandsaufnahme der Durchsuchungen ergab, dass insgesamt 14 Computerrechner, 5 Tokenautomaten, umfangreiches Schriftmaterial und mehrere zehntausend Euro Bargeld beschlagnahmt wurden. Insgesamt wurden 11 Personen vorläufig festgenommen. Bei 8 Personen wurde eine Erkennungsdienstliche Behandlung durchgeführt. Alle wurden aber wieder auf freien Fuß gesetzt. Für eine zunächst beschlagnahmte Kleinkaliberpistole konnte der Besitzer eine Waffenbesitzkarte vorlegen. Sie wurde ihm daraufhin wieder ausgehändigt. Es muss abgewartet werden, ob sich der Verdacht gegen die Beschuldigten nach Auswertung des beschlagnahmten Beweismaterials und der Vernehmungen erhärtet. | ||
Ihr Kommentar |
© 2004 by fjh-Journalistenbüro, D-35037 Marburg