Text von Dienstag, 27. April 2004
Guter Detektiv: Vier Ladendiebe gingen ins Netz | ||
Marburg * (FJH/pm)
Ein diebisches Quartett konnte die Polizei dank der Aufmerksamkeit eines Ladendetektivs am Freitag (23. April) festnehmen. Außer der gestohlenen Damenunterwäsche im Wert von 400 Euro aus einem großen Kaufhaus in der Innenstadt erfolgte bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung noch die Sicherstellung weiteren umfangreichen Diebesgutes. Gegen einen 26-jährigen Deutschen osteuropäischer Herkunft aus Rosenthal erließ der Richter des Amtsgerichts Marburg einen Haftbefehl. Gegen seine ebenfalls aus Osteuropa stammenden Mittäter im Alter von 26, 30 und 41 Jahren aus Rosenthal und Pohlheim lagen indes keine ausreichenden Haftgründe vor. Den wachsamen Augen des aufmerksamen Kaufhausdetektivs entging die verdächtige Verhaltensweise der beiden Pärchen nicht. Man traf sich, man trennte sich und man traf sich nach dem Aufsuchen unterschiedlicher Abteilungen des Kaufhauses schließlich zu offensichtlichen Absprachen wieder. Schnell zog der Kaufhausdetektiv Kollegen hinzu. Dadurch blieben alle vier unter Beobachtung. So blieb Einstecken von Kleidung den Detektiven nicht verborgen. Ein Paar, den 26-jährigen Mann aus Rosenthal und seine 26-jährige Begleiterin aus Pohlheim, hielt der Kaufhausdetektiv bis zum Eintreffen der Polizei fest. Das andere - zunächst flüchtige - Paar erwischten die Fahnder in der Gutenbergstraße, wo sie der mitsuchende Detektiv entdeckte. Hier erfolgte die Festnahme des 41-jährigen Mannes aus Rosenthal und seiner 30-jährigen Begleiterin aus Pohlheim. Die folgenden Durchsuchungsmaßnahmen des von den Dieben benutzten Autos, eines in einer Tiefgarage stehenden roten Peugeots, förderte schließlich das Diebesgut aus dem Kaufhaus zutage. In den Wohnungen fand die Polizei weitere, noch etikettierte Ware unbekannter Herkunft. Hierbei handelt es sich um Kosmetikartikel, Damen- Herren- und Kinderschuhe sowie um unterschiedlichste Kleidung. Der Wert dieses mutmaßlichen Diebesgutes beträgt sicherlich mehrere Hundert Euro. Neben der Anzeige wegen gemeinschaftlichen Ladendiebstahls besteht der Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und der Verdacht des Verstoßes gegen ausländerrechtliche Vorschriften. Ihr Kommentar |
© 2004 by fjh-Journalistenbüro, D-35047 Marburg