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Text von Mittwoch, 15. Mai 2002


Abgestuft: Landeszuschüsse für Behinderte

Marburg * (FJH/pm)
Den Abbau von Stufen und Schwellen, den Einbau von Aufzügen und Rampen sowie wohnungsnahe Auto-Abstellplätze für Behinderte unterstützt das Land Hessen neuerdings mit bis zu 80% der Umbaukosten. Darauf wies der am Mittwoch (15. Mai) hin. Ziel der vom Kreisbauamt weitergereichten Förderung sei , " dass behinderte Menschen möglichst ohne fremde Hilfe eigenständig leben können". Dafür stellt das Land ab sofort für bestimmte bauliche Maßnahmen, Einrichtungen und Ausstattungen in bestehenden Wohngebäuden und auf dem Wohnungsgrundstück Zuschüsse bereit.
So werden zum Beispiel die Beseitigung von Stufen und Schwellen, Einbau von geeigneten Aufzügen, Verbesserung der Freiflächen, Plätze, Wege und PKW-Stellplätze auf dem Grundstück, Errichtung von Rampen und Umbau von Einrichtungen für Blinde und sehbehinderte Menschen mit Kostenzuschüssen gefördert.
Förderungsfähig sind Kosten bis zu 25.000 Euro je Wohneinheit. Maßnahmekosten unter 1.000 Euro werden nicht gefördert. Bei Maßnahmen, die vom Eigentümer oder Angehörigen genutzt werden, beträgt der Kostenzuschuss bis zu 50 Prozent. Bei Miet- und Genossenschaftswohnungen übernimmt das Land bis zu 80 Prozent der förderungsfähigen Kosten.
Dabei werden aber nur Bauvorhaben gefördert, deren Finanzierung dauerhaft gesichert ist und mit deren Bau vor Bewilligung des Kostenzuschusses noch nicht begonnen wurde.
Baumaßnahmen sind bis zum 31. Juli 2002 bei der zuständigen Stelle auf einem entsprechendem Formblatt anzumelden. Nähere Informationen erteilt die Abteilung Wohnungsbauförderung des Kreisbauamtes beim Landkreis Marburg-Biedenkopf unter den Telefonnummern 06421/405-645 oder 405-501. Für interessierte Eigentümer im Zuständigkeitsbereich der Stadt Marburg gilt die Rufnummer 06421/201-616.


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