Sie sind hier: marburgnews >

Politik


Heute ist Samstag, 27. July 2024

Text von Samstag, 11. Mai 2002


Rasterfahndung: Bürgerrechtler suchen nach Standpunkt

Marburg * (FJH)
Haben wir uns nicht schon längst daran gewöhnt, unsere Daten überall zur Verfügung zu stellen? Brauchen wir das Recht auf "informationelle Selbstbestimmung" überhaupt noch? Diese Fragen möchte Petra Schmittner am Dienstag (14. Mai) beantworten. Bei der Informationsveranstaltung "Ausgerastert - Data Morgana bei der Suche nach zukünftigen Tätern" befassen sich die Marburger Studentin und Rechtsanwalt Dr. Peter Hauch-Scholz im Hörsaal 6 der Philipps-Universität mit der Rasterfahndung. Veranstalter sind neben dem Ortsverband Marburg der Humanistischen Union (HU) der Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
(BdWi), der Allgemeine Studierendenausschuss (AStA) und das Ortskartell des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB).
Auslöser für diesen Zusammenschluss war die Überprüfung von 4.500 Marburger Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der sogenannten "Rasterfahndung". Nach den Terroranschlägen am 11. September auf das World Trade Center (WTC) in New York und das Pentagon in Washington begann die deutsche Polizei mit einer systematischen Suche nach sogenannten "Schläfern". Dabei fahndete sie aber nicht nach Menschen im Nachtgewand und mit Ringen unter den Augen, sondern nach gutsituierten, unauffällig und gut integriert bei uns lebenden Studenten vorwiegend naturwissenschaftlicher Studiengänge. Sie sollten zwischen 18 und 40 Jahre alt sein und aus islamischen Ländern stammen.
Die Landeskriminalämter zapften die Datenbänke der unterschiedlichsten privaten und öffentlichen Stellen an. Dabei wurden die Daten von Millionen Menschen übermittelt, die mit den Attentaten nichts zu tun hatten. Studenten, Reinigungskräfte und Catering-Mitarbeiter, aber auch "ganz normale Bürger" gerieten so ins Visier der Fahnder. Trotz der Datenberge wurde aber bis heute kein einziger "Schläfer" enttarnt.
Das Verwaltungsgericht wiesbaden hat die Rasterfahndung für rechtswidrig erklärt. Alle erhobenen Daten mussten gelöscht werden. Zuvor waren jedoch Datensätze an das Bundeskriminalamt (BKA) in Wiesbaden weitergegeben worden.
Wogegen schützt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung die Bürgerinnen und Bürger? Auf der Suche nach einem eigenen Standpunkt zum Thema kann Peter Hauck-Scholz weiterhelfen. Er ist Fachanwalt für Verwaltungs- und Arbeitsrecht und hat 1983, gemeinsam mit einigen anderen Rechtsanwälten, vor dem Bundesverfassungsgericht das bekannte Volkszählungsurteil mit erstritten. 1987 war der Marburger Rechtsanwalt Autor der "Rechtschutzfibel zur , die die Humanistische Union beim Elefantenpress-Verlag in Berlin herausgebracht hat. Von ihm erhoffen sich die Veranstalter interessante Anstöße zum Umgang mit dem Thema "Rasterfahndung".


Politik-Archiv





© 01.02.2002 by fjh-Journalistenbüro, D-35037 Marburg