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Text von Donnerstag, 11. April 2002


Überleben: Geräte gegen plötzlichen Herztod

Marburg * (sap/pm)
Drei Frühdefibrillationsgeräte hat die Björn Steiger-Stifung dem Landkreis Marburg-Biedenkopf übergeben. Die Übergabe der Herz-Wiederbelebungsgeräte fand am Dienstag (26. März) in Anwesenheit des Regierungsvizepräsidenten Hans-Otto Kneip im Sitzungssaal des Regierungspräsidiums Gießen statt. Das gab der Landkreis am Donnerstag (11. April) der Öffentlichkeit bekannt.
Rund 130.000 Menschen sterben in Deutschland jährlich am plötzlichen Herztod. Diese Todesursache kann nur durch das beherzte Eingreifen innerhalb von drei bis fünf Minuten verhindert werden kann. Die Frühdefibrillatoren ermöglichen es auch geschulten Laien, bei plötzlichem Herzversagen wirkungsvolle Hilfe zu leisten. Sie können durch Elektroschocks ein Herz bei Stillstand wieder in Gang bringen. Insgesamt hat die Björn-Steiger-Stiftung rund 900 Geräte als kostenlose Dauerleihgabe an die Landkreise und kreisfreien Städte der Bundesrepublik Deutschland im Wert von 2,3 Millionen Euro übergeben.
Ein Trainingsgerät erhielt der DRK-Kreisverband Marburg, ein weiteres ging an den DRK-Kreisverband Biedenkopf, das dritte Trainingsgerät teilen sich die Marburger Johanniter, die Malteser und die DLRG. Die Aufteilung der Geräte auf die Hilfsorganisationen hat das Gesundheitsamt des Landkreises Marburg-Biedenkopf vorgenommen.
Schnelle Hilfe ist nach Auskunft der Stiftung bei Herzversagen wichtiger als die medizinische Qualifikation der Helfenden. In der Bundesrepublik Deutschland sterben heute noch viel zu viele Patienten in ärztlichen und zahnärztlichen Praxen. Deshalb fordert die Björn Steiger Stiftung zeitnah auch die kontinuierliche Aus- und Fortbildung aller Ärzte und Zahnärzte in den lebensrettenden Sofortmaßnahmen.
Um einen "klinisch Toten" ins Leben zurück zu holen könne man nur eines falsch machen: Nichts zu tun. Daher bittet die Björn Steiger Stiftung: "Machen Sie sich die Aktion zu Eigen. Lassen Sie sich ausbilden, denn die Reue kommt zu spät, wenn neben Ihnen ein Kollege oder Angehöriger nur deshalb stirbt, weil Sie keine zwei Stunden in diese Ausbildung investiert haben."


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