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Text von Freitag, 27. Dezember 2002


Feuerwerk: Schön aufpassen!

Marburg * (FJH/pm)
Schön anzusehen ist das bunte Spektakel am Nachthimmel, wenn traditionell dem alten Jahr mit viel Krach "Auf Wiedersehen" gesagt wird. Stets aktuell ist dabei die leicht vergessene Mahnung, dass der Umgang mit Knallern und Raketen alles andere als ungefährlich ist. Zudem fallen pyrotechnische Gegenstände unter das Sprengstoffrecht .

[Feuerwerk]

Ambulanzen haben in der Silvesternacht regelmäßig gut zu tun mit Verletzten. Meist sind Hand und Gesicht betroffen. Auch Sachschäden an Häusern und Fahrzeugen sind nicht selten. Die Arbeitsschutz-Fachleute des Regierungspräsidiums (RP) Gießen wollen daher Verbraucher und Handel auf die wichtigsten Regeln hinweisen, damit die letzten Stunden des ausklingenden Jahres zwar mit Krach, aber ohne schmerzende Erinnerungen zu Ende gehen.
Böller und Raketen dürfen grundsätzlich nur in der Silvesternacht gezündet werden, nicht vorher und nicht nachher. Man sollte darauf achten, dass sie nicht in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen gezündet werden, erklärt Wolfgang Richter, Dezernent für Sprengstoffwesen im Regierungspräsidium Gießen. Seine Mitarbeiter überprüfen in diesen Tagen Handelsbetriebe, die in der Zeit vom 28. Dezember bis 31. Dezember Feuerwerkskörper verkaufen.
In den Handel gelangen dürfen nur solche Feuerwerkskörper, die ein Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung (BAM) besitzen. Sie können als handhabungssicher gelten.
Dabei werden die Feuerwerkskörper in zwei Klassen unterteilt: zur Klasse I gehören z. B. Wunderkerzen oder Knallerbsen, wohingegen zur riskanteren Klasse II Raketen und Böller gehören. Letztere dürfen nur an Personen über 18 Jahre abgegeben werden!
Besondere Vorsicht ist geboten bei preiswerten Knallern, die "schwarz" auf der Straße oder auf dem Flohmarkt verkauft werden. Im Zweifel sollte man von diesen "Schnäppchen" die Finger lassen, bergen sie doch oft ein besonderes Risiko.
Auch der Handel muss bestimmte Rahmenbedingungen beachten: So muss der Verkäufer sicherstellen, dass Feuerwerkskörper nicht in den Besitz von Kindern und Jugendlichen gelangen. Auch muss der Handel ganz bestimmte Lagerungsvorschriften einhalten.
In der Silvesternacht selbst sollten Raketen immer aus standsicheren Flaschen oder Rohren gezündet werden. Dabei verbietet es sich von selbst, Raketen nicht durch Entfernen oder Verkürzen der Lenkstäbe zu manipulieren. Außerdem sollte man ein Auge auf die Windrichtung werfen. Nicht immer steigen die "Geschosse" schließlich senkrecht in den Himmel!
Kracher, die nicht explodieren, solte man keinesfalls sofort aufheben. Manche "Spätzünder" explodieren sonst in der Hand.
Fast noch gefährlicher ist es, nicht explodierte Kracher erneut zu zünden. Sie gehören sicher entsorgt.
Auch Zuschauer sollten darauf achten, nicht in die Wurfrichtung von Krachern und anderen "Funkensprühern" zu geraten. Besser ist es, das Spektakel aus sicherem Abstand zu genießen. Fenster und Türen sollten sicherheitshalber geschlossen bleiben. Damit ist die Gefahr von Irrläufern gebannt, die die Wohnung in Brand setzen könnten. Dadurch schützt man aber auch Haustiere, die beim nächtlichen "Geballer" oft panische Angst verspüren und deshalb in der Wohnung bleiben sollten.
Nicht zuletzt sollten Eltern ihre Kinder mit diesen Regeln vertraut machen. Mangels Erfahrung sind sie oft besonders sorglos, heißt es abschließend aus dem RP.


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