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Text von Mittwoch, 13. November 2002


Gefälscht: Studienbescheide waren nicht echt

Marburg * (FJH/pm)
Mindestens 20 chinesische Staatsbürger sind in den letzten Tagen auf falsche "Zulassungsbescheide " hereingefallen. Sie legten die Papiere bei der Verwaltung der Philipps-Universität vor. Am Dienstag (12. November) nahm die Polizei vor der Universitätsverwaltung 20 Chinesen wegen des Verdachts der Urkundenfälschung und des Betruges vorläufig fest.
Die jungen Leute hatten allesamt total gefälschte Zulassungsbescheide vorgelegt, um auf diese Weise eine Studienbescheinigung über einen gewünschten Studienbereich zu erwerben.
Die Überprüfung ergab, dass es sich um Chinesen handelt, die sich mit einem gültigen Schengen-Visum zur Absolvierung eines deutschen Sprachkurses legal in Deutschland aufhalten. Bei erfolgreichem Abschluss eines solchen Kurses kann die Zulassung zu einem Studium beantragt werden. In der Folge führt der Zulassungsbescheid zu einem Aufenthaltstitel zum Studium.
Die Ermittlungen der Polizei wegen Urkundenfälschung, Betrugs und verschiedener Verstöße gegen das Ausländergesetz richten sich zum einen gegen die betroffenen Studenten, da diese eine falsche Urkunde benutzt haben. Zum Anderen ermittelt die Polizei gegen einen ebenfalls festgenommenen 23- jährigen Chinesen. Nach ersten Ermittlungen ist er für die Totalfälschung dieser Zulassungsbescheide Verantwortlich.
Der Mann, der über ein entsprechendes Werbeinserat in einer in Deutschland erhältlichen chinesischen Zeitung vermutlich aus verschiedensten Orten Deutschlands kontaktiert wurde, wurde am Mittwoch (13. November) mit dem Antrag auf einen Untersuchungshaftbefehl dem Amtsgericht Marburg vorgeführt. Wahrscheinlich befindet sich noch eine größere Anzahl weiterer Studenten im Besitz derartiger "Zulassungsbescheide".
Die angehenden Studenten wurden in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Marburg nach Personalienfeststellung entlassen. Sie sind mehrfach geschädigt, da gegen sie zum einen Ermittlungsverfahren wegen der Benutzung der falschen Urkunde eingeleitet wurden, zum andern die Zulassungsbescheide ihren Zweck nicht erfüllt haben und sie zum dritten für diese "Zulasssungsbescheide", wie erste Ermittlungen ergaben, bis zu 2.000 Euro pro Stück bezahlt haben.


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